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Mit Ihnen gemeinsam möchten wir Ihre finanzielle Zukunft nach Ihren individuellen Wünschen und Zielen planen und gestalten.

  • Vermietung oder Verpachtung
  • Kapitalanlagen
  • Private Vermögensplanung
  • Altersvorsorge und -vorsorgeplanung
  • Schenkungen

Die Bestimmung der Erben erfolgt ohne Testament oder Erbvertrag per Gesetz (sogenannte gesetzliche Erbfolge). Danach erben nur der Ehepartner und/oder die Verwandten. Gibt es keine Erben, fällt der Nachlass dem Staat zu.

Nur mit der Errichtung eines Testaments oder durch Abschluss eines Erbvertrages ist eine vom Gesetz abweichende Regelung oder Verteilung möglich.

Durch eine Testamentsvollstreckung, die im Testament angeordnet sein muss, lässt sich erreichen:

  • Schutzfunktion für überlebende Angehörige
  • der langfristige Schutz des Nachlasses vor Vermögensverfall oder Fehlanlagen (Nachlassverwaltung)
  • die Vereinfachung und Sicherstellung der Nachlassabwicklung
  • der Schutz des Vermögens vor dem ungewollten Zugriff Dritter (Sozialamt, Insolvenzverwalter)
  • die Erfüllung karitativer Zwecke (Stiftungsgründung) und
  • der Schutz des Unternehmens
  • Vertretung vor Steuerbehörden, Finanzgerichten und Bundesfinanzhof
  • Anfertigung von steuerlichen Gutachten
  • Begleitung zu Bankgesprächen
  • Auskunft und Rat zu jeglichen Steuerangelegenheiten
  • Beratung zur Altersversorgung (Analyse der Ist-Situation, Prüfung von Kapitalanlagen)
  • Bereitstellung aktueller Informationen zu steuerrechtlichen Inhalten
  • Erarbeitung und Umsetzung kostenbewusster und optimaler Steuerkonzepte

Steuerkanzlei

Stefan Sinnwell

Stefan Sinnwell
Steuerberater
Diplom-Betriebswirt (FH)
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